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Investitionen Öffentlichkeit für den Schutz vor Naturgefahren nach WBG und WaG

Die Zahlen zeigen das finanzielle Engagement von Bund, Kantonen und Gemeinden bei der Prävention vor Naturgefahren, die eine gemeinsame Aufgabe ist. Der Bund unterstützt die Erarbeitung von Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten), die Realisierung von Schutzbauten (Bach-, Lawinen- und Steinschlagverbauungen), die Schutzwaldpflege und die Vorbereitung von Interventionsmassnahmen mit einem durchschnittlichen Subventionssatz von 40%. Enthalten sind auch Ausgaben für die Verbesserung der Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren (OWARNA).

Bewertung des Zustandes
gut gut
Bewertung der Entwicklung
nicht bewertbar nicht bewertbar
Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2024: 656 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2023: 656 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2022: 601 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2021: 606 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2020: 589 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2019: 525 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2018: 587 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2017: 579 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2016: 595 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2015: 565 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2014: 577 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2013: 601 Gesamtinvestitionen für Schutzbauten (Prävention) nach Wasserbaugesetz (WBG) und Waldgesetz (WaG) 2012: 642

Daten zur Grafik: Excel | Quelle: BAFU

Kommentar

Im Jahr 2024 wurden insgesamt rund 656 Mio. CHF für den Schutz vor Naturgefahren ausgegeben, wobei der grössere Teil in die Schutzbauten nach Wasserbaugesetz (WBG) investiert wurde. Ziel ist, den Bedarf der Kantone zu decken und gleichzeitig die Mittel effizient einzusetzen. Der Stand der Situation kann somit als positiv beurteilt werden. Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf den zeitlichen Horizont und die Entwicklung der Risiken ist es nicht möglich, eine angestrebte Richtung für den Investitionstrend in Schutzbauten gegen Naturgefahren zu definieren.

Die Verpflichtungskredite werden nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zwischen Bund und Kantonen für jede NFA Periode festgesetzt, die Zahlungskredite jeweils im Herbst für das Folgejahr.

Internationaler Vergleich

Es ist kein internationaler Vergleich möglich, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land unterscheiden.

Methode

Die Zahlen werden durch das BAFU mit einer Erhebung der kantonalen Budgetzahlen im Rahmen der rollenden Finanz- und Projektplanung bei den Kantonen erfasst und anschliessend plausibilisiert. Basierend darauf errechnet der Bund den Zahlungskredit Hochwasserschutz.

 
Zuletzt aktualisiert am: 11.12.2025